Aktuelles Stadtverband

Stärkungspakt NRW – gemeinsam gegen Armut

 

CDU-Fraktionsvorsitzender Jörg Jansen: „Das Programm des Landes ist ein starkes Zeichen der Solidarität“

„Das hilft uns – aber vor allem den Menschen bei uns vor Ort – weiter. Das ist ein starkes Zeichen der Solidarität“, freut sich Jörg Jansen, der Vorsitzende der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Gummersbach über die Förderung durch das Land.

„Auf der Konferenz gegen Armut hat die CDU-geführte Landesregierung im Dezember 2022 den ‚Stärkungspakt NRW – gemeinsam gegen Armut‘ angekündigt und dafür landesweit 150 Millionen Euro zur Unterstützung von Menschen in sozialen Notlagen und der dafür bestehenden sozialen Infrastruktur zur Verfügung gestellt.

Bereits knapp einen Monat nach der Ankündigung sind die zum Abruf des Geldes notwendigen Bescheide – auch an unsere Stadtverwaltung rausgegangen“, erklärt der CDU-Fraktionschef. „Unsere Stadt erhält aus dem Topf insgesamt rund 280.000,- Euro1. Wie das Geld genau genutzt wird, werden wir jetzt schnellstmöglich gemeinsam mit unserer Stadtverwaltung entscheiden.“

„Mit dem Programm setzen CDU und Grüne im Land ein deutliches Zeichen. Die Fortschrittskoalition wird ihrer sozialpolitischen Verantwortung in dieser herausfordernden Zeit, die unter anderem durch den Ukrainekrieg und steigende Energiepreise gekennzeichnet ist, gerecht“, so Jansen weiter.“

Gefördert werden können nach Angaben der CDU-Fraktion unter anderem Sachkosten wie z. B. Miet- und Mietnebenkosten, Sachkosten zur Durchführung von Maßnahmen, kommunale Verfügungsfonds für individuelle Härtefälle (zum Beispiel bei Energiesperren oder Wohnungsverlusten), Honorarkosten für Fachkräfte sowie Ehrenamtler oder für Informationsmaterialien.


1 Die finanzielle Höhe, die das Land der jeweiligen Kommune zur Verfügung stellen kann, ist abhängig von der absoluten Anzahl an Mindestsicherungsbeziehenden je Kommune. Grundlage sind die von IT.NRW veröffentlichten Zahlen zur Mindestsicherungsquote sowie der Bevölkerungsstatistik zum Stand 31. Dezember 2021. Auf dieser Grundlage stehen kreisfreien Städten 79 Euro, für kreisangehörige Städte und Gemeinden 63 Euro und jedem Kreis 16 Euro pro Mindestsicherungsbeziehenden zur Verfügung. Die notwendigen Informationen finden Sie hier:

Mindestsicherungsquote

Bevölkerungszahlen

Zurück