Aktuelles Stadtverband

Hilfen für Ölheizungen etc.

 

Auf Nachfrage der CDU NRW teilte NRW-Heimatministerin Ina Scharrenbach zu den versprochenen Hilfen für Öl-, Flüssiggas- oder Pellet-Heizungen folgendes mit:

Die Bundesregierung hat im Dezember 2022 finanzielle Hilfen für die privaten Haushalte beschlossen, die mit Öl, Holz und Flüssiggas heizen. Aber erst Ende Januar 2023 hat der Bund beschlossen, dass dort die Zuständigkeit beim Bundeswirtschaftsministerium liegt. Bis dahin gab es zu diesem Thema keinen festen Ansprechpartner.

Die Beantragung und die Auszahlung der Unterstützungsleistungen soll demnach Aufgabe der Länder sein. Die Zuständigkeit in NRW liegt beim Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung. Für die jeweiligen Verfahren in den Ländern ist aber der Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern notwendig. Ein Entwurf dafür liegt inzwischen vor, ist jedoch unvollständig.

Derzeit warten alle Bundesländer auf die Klärung offener Fragen durch die Bundesregierung zu den bereits im Dezember 2022 angekündigten finanziellen Hilfen. Die Bund-Länder-Verwaltungsvereinbarung stellt den Rahmen für bundesweit einheitliche Hilfen dar. Diese ist aber im Anschluss noch durch eine Landes-Förderrichtlinie zu konkretisieren.

Diese Verzögerungen auf Bundesebene führen letztlich dazu, dass das Antragsverfahren bislang, auch in NRW, noch nicht auf den Weg gebracht werden konnte.


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